Der Schriftzug Insolvenz auf Spielsteinen

Was passiert mit meinen Bitcoin, wenn eine Krypto-Börse insolvent wird? 

Die Insolvenz einer Krypto-Börse kann für Nutzer schwerwiegende Folgen haben. Wer seine Bitcoin oder andere Kryptowährungen auf der Plattform verwahrt, verliert im schlimmsten Fall den Zugriff darauf. Das liegt daran, dass die meisten Krypto-Börsen Kundengelder und eigene Bestände nicht strikt voneinander trennen. Gerät eine Börse in finanzielle Schwierigkeiten, können die Kryptowährungen der Nutzer rechtlich in die Insolvenzmasse fallen. In einem solchen Fall werden die Bestände verwendet, um Gläubigeransprüche zu bedienen. Nutzer gelten dann meist nur als einfache Gläubiger und haben keinen Vorrang bei der Verteilung der verbliebenen Vermögenswerte. 

Selbst wenn eine Börse treuhänderische Modelle oder Sicherungskonzepte anbietet, gibt es keine Garantie, dass diese im Insolvenzfall halten. Oft dauert ein Insolvenzverfahren Jahre, und die Quote, die Betroffene am Ende erhalten, ist häufig gering. Zudem können fehlende Transparenz, schlechte Buchführung oder Betrugsfälle die Chancen auf eine Rückzahlung weiter mindern. 

Aber wie sieht es konkret aus, wenn es zu diesem Fall kommt? Wir gehen der Sache auf den Grund und zeigen, was zu beachten ist. Außerdem bieten wir einen Wegweiser zu sicheren Börsen, bei denen eine strikte Trennung garantiert erfolgt. 

Die regulatorische Situation in der EU 

Bei der Frage, was mit dem Geld und den Kryptowährungen bei einer Anbieterinsolvenz passiert, spielt die Regulatorik eine entscheidende Rolle. Mit der Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) schaffte die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit Kryptowerten. Die Verordnung trat ab Ende 2024 schrittweise in Kraft und verpflichtet Dienstleister wie Börsen und Verwahrer zu klaren Regeln – insbesondere beim Schutz von Kundengeldern. 

Ein zentrales Element von MiCA ist die Pflicht zur getrennten Verwahrung. Anbieter, die Krypto-Vermögenswerte für ihre Kunden verwahren, müssen sicherstellen, dass diese nicht mit den eigenen Beständen vermischt werden. Damit soll verhindert werden, dass Kundengelder im Insolvenzfall Teil der Konkursmasse werden. 

In der Praxis bedeutet das: Krypto-Börsen und -Verwahrer dürfen Bitcoin und andere Vermögenswerte, die im Auftrag der Nutzer gehalten werden, nicht für eigene Zwecke verwenden, etwa zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs. Sie müssen jederzeit nachweisen können, wem welche Bestände gehören. Darüber hinaus schreibt MiCA vor, dass zugelassene Verwahrer eine Berufshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Garantien vorweisen müssen. Diese Versicherungen sollen Schäden abdecken, die zum Beispiel durch Fahrlässigkeit, technische Fehler oder interne Sicherheitslücken entstehen. Für Nutzer schafft das ein zusätzliches Maß an Sicherheit – insbesondere im Vergleich zu unregulierten Plattformen außerhalb der EU. 

Wichtig ist jedoch: Auch MiCA kann keine absolute Sicherheit garantieren. Die Pflicht zur Trennung und Versicherung reduziert das Ausfallrisiko erheblich, schließt es aber nicht vollständig aus. Deshalb bleibt es auch in der EU ratsam, größere Beträge nicht dauerhaft auf einer Handelsplattform zu belassen, sondern selbstverwahrt zu sichern. 

Außerhalb der EU: Proof of Funds und Testate als schwacher Schutz 

In vielen Ländern außerhalb der EU fehlen bislang verbindliche gesetzliche Vorgaben wie unter MiCA. Statt klarer regulatorischer Anforderungen setzen zahlreiche Krypto-Börsen auf freiwillige Transparenzmaßnahmen – insbesondere auf sogenannte Proof of Funds oder Proof of Reserves. Dabei veröffentlichen die Börsen regelmäßig Informationen über ihre Bitcoin- und Krypto-Bestände, um ihre Zahlungsfähigkeit zu belegen. 

Häufig geschieht das mithilfe von Testaten unabhängiger Dritter, etwa Wirtschaftsprüfern oder Blockchain-Analysefirmen. Die bekanntesten Beispiele für solche Initiativen stammen von Binance, Kraken, Bitfinex oder OKX. Diese Börsen veröffentlichen regelmäßig kryptografisch nachprüfbare Nachweise über ihre Wallet-Bestände – in einigen Fällen kombiniert mit Audits von externen Prüfern. 

Doch dieses Vorgehen hat klare Schwächen: 

  • Keine Aussage über Verbindlichkeiten: Ein Proof of Reserves zeigt nur die vorhandenen Vermögenswerte, nicht aber, wie viele Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen. Es lässt sich also nicht erkennen, ob das Unternehmen tatsächlich solvent ist. 
  • Keine durchgehende Prüfung: Die Nachweise sind oft Momentaufnahmen, keine kontinuierliche Überwachung. Manipulation ist daher möglich – zum Beispiel durch kurzfristige Einzahlungen (sog. asset dressing). 
  • Fehlende Standards und Verbindlichkeit: Es gibt keine einheitlichen Prüfstandards oder rechtliche Konsequenzen, wenn ein Testat manipuliert oder falsch ist. 

Ein besonders dramatisches Beispiel für das Scheitern solcher Transparenzbemühungen war die Insolvenz von FTX im Jahr 2022. Auch FTX hatte externe Partner für Marktanalysen und veröffentlichte regelmäßig angebliche Sicherheitsmaßnahmen – darunter auch sogenannte Proof-of-Reserves-Berichte. Diese sollten belegen, dass ausreichende Krypto-Reserven vorhanden waren, um Kundeneinlagen abzusichern. 

Konkret arbeitete FTX mit den beiden US-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Prager Metis und Armanino LLP zusammen. Beide Unternehmen testierten die finanzielle Lage von FTX – doch wie sich später herausstellte, waren die Prüfungen oberflächlich, unvollständig und im Ergebnis irreführend. 

So wurde etwa nicht offengelegt, dass FTX-Kundengelder heimlich an das Schwesterunternehmen Alameda Research weiterleitete, um damit hochriskante Spekulationen zu finanzieren. Trotz dieser massiven Interessenkonflikte und strukturellen Risiken stellten die Prüfer positive Testate aus. 

Die US-Börsenaufsicht SEC erhob später Vorwürfe gegen Prager Metis, darunter Verstöße gegen Unabhängigkeitsregeln und eine mangelhafte Prüfungspraxis. Das Unternehmen zahlte im Jahr 2023 rund 1,95 Millionen US-Dollar zur Beilegung der Vorwürfe, ohne jedoch ein Fehlverhalten einzugestehen. Auch Armanino LLP wurde mit einer Sammelklage konfrontiert, in der Investoren dem Unternehmen vorwarfen, Warnzeichen übersehen und ihre Prüfpflichten verletzt zu haben. 

Diese Ereignisse zeigen, dass selbst externe Prüfberichte und öffentlichkeitswirksame Transparenzmaßnahmen keine echte Sicherheit bieten, wenn es an rechtlicher Aufsicht, klaren Standards und durchgreifender Kontrolle fehlt. 

Weitere Beispiele wie die kanadische Börse QuadrigaCX – wo 2019 der Gründer mitsamt der Zugangsdaten zu den Wallets verstarb – oder dem Celsius Network, welches fast zeitgleich mit FTX kollabierte – belegen ebenfalls, dass selbst bekannte Plattformen mit großer Nutzerbasis zusammenbrechen können, obwohl sie öffentlich Sicherheiten oder Proof-of-Reserves vorgaben. 

Solange kein regulatorischer Rahmen wie in der EU existiert, bleibt der Schutz durch Proof of Funds ein unzureichender, freiwilliger Ansatz, der stark vom Vertrauen in das jeweilige Unternehmen abhängig ist. Nutzer gehen hier ein deutlich höheres Risiko ein – vor allem bei der Verwahrung größerer Beträge. 

Wer bekommt die Bitcoin-Bestände, wenn die Börse pleite ist? 

Aber was passiert konkret, wenn eine Börse Insolvenz anmelden muss? Wenn eine Krypto-Börse insolvent wird, stellt sich die Frage, wem die dort verwahrten Bitcoin und andere Kryptowährungen rechtlich gehören. In vielen Fällen werden diese Vermögenswerte Teil der sogenannten Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass die Bestände dem Unternehmen selbst zugerechnet werden und nicht mehr unmittelbar dem einzelnen Kunden gehören. 

Rechtlich betrachtet ist der Hintergrund folgender: Wenn Nutzer ihre Kryptowährungen auf eine Börse einzahlen, übergeben sie meist die vollständige Kontrolle darüber. Die Plattform führt dann die Wallets, hält die Schlüssel und verwaltet die Vermögenswerte in eigenem Namen, wenn auch zu Gunsten der Nutzer. Eine klare rechtliche Trennung – ähnlich wie bei einem Treuhandkonto – gibt es bei vielen Anbietern nicht. Sobald die Börse insolvent ist, gelten die Bitcoin rechtlich als Eigentum der Plattform und stehen zur Befriedigung aller Gläubiger zur Verfügung. Kunden sind dann einfache Insolvenzgläubiger und müssen im Rahmen des Verfahrens auf eine Rückzahlung hoffen. 

Eine andere Situation entsteht nur, wenn die Börse die Bitcoin treuhänderisch verwahrt hat und dies sauber nachgewiesen werden kann. In diesem Fall würden die Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse herausgehalten und direkt an die jeweiligen Eigentümer zurückgegeben. Solche Konstruktionen sind aber selten und müssen eindeutig vertraglich geregelt und buchhalterisch sauber geführt sein. 

In der Praxis bedeutet das für Nutzer: Wer seine Bitcoin auf einer Börse liegen lässt, vertraut darauf, dass die Plattform zahlungsfähig bleibt und im Krisenfall sauber getrennt verwaltet hat. Ohne solche Sicherheiten besteht das reale Risiko, die eingezahlten Vermögenswerte im Insolvenzfall zu verlieren oder nur noch einen Bruchteil davon zurückzuerhalten. 

Die FTX-Insolvenz als Beispiel 

Im November 2022 meldete FTX zusammen mit mehr als 130 verbundenen Unternehmen Insolvenz nach Chapter 11 des US-amerikanischen Insolvenzrechts an. Kurz darauf übernahm John J. Ray III die Leitung der Abwicklung. Ray, ein erfahrener Restrukturierungsexperte, der zuvor unter anderem den Niedergang von Enron begleitet hatte, beschrieb FTX als eines der schwerwiegendsten Beispiele für Unternehmensversagen, die er in seiner Laufbahn erlebt habe. 

In den Monaten nach der Insolvenzanmeldung konzentrierten sich die Verantwortlichen darauf, die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Die Prüfung der Unternehmensstruktur offenbarte erhebliche Defizite: Es fehlte an einem geordneten Rechnungswesen, an wirksamen Kontrollsystemen und an Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Vermögenssituation. Dennoch gelang es, Vermögenswerte im Wert von rund 14,5 bis 16,3 Milliarden US-Dollar zusammenzuführen. Neben Kryptowährungen umfassten diese auch Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Barbestände. 

Am Tag der Insolvenzanmeldung kam es zudem zu einem schweren Sicherheitsvorfall: Unbekannte entwendeten Kryptowährungen im Wert von mindestens 400 Millionen US-Dollar aus den Wallets von FTX. Die gestohlenen Mittel wurden anschließend über dezentrale Plattformen transferiert, um die Nachverfolgbarkeit zu erschweren. 

Im Oktober 2024 genehmigte ein US-Gericht den von den Insolvenzverwaltern vorgelegten Abwicklungsplan. Er sieht vor, dass etwa 98 Prozent der Gläubiger ihre Forderungen vollständig beglichen bekommen. Die Erstattungen erfolgen jedoch auf Basis der zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung geltenden Marktpreise. Für viele Kunden bedeutet dies, dass sie trotz vollständiger Rückzahlung im rechtlichen Sinne einen erheblichen Verlust gegenüber den heutigen Marktwerten hinnehmen müssen. Die Rückzahlungen begannen Anfang 2025, wobei kleinere Forderungen bevorzugt bedient wurden. 

Die ursprünglich in Kryptowährungen gehaltenen Vermögenswerte wurden im Verlauf des Verfahrens zum größten Teil in Fiat-Währungen umgewandelt, um die Auszahlungen abzuwickeln. Nur ein kleiner Teil verblieb in digitaler Form. Das Insolvenzverfahren rund um FTX verdeutlicht eindrücklich die erheblichen Risiken, die aus mangelhafter Unternehmensführung und fehlender aufsichtsrechtlicher Kontrolle im Bereich digitaler Vermögenswerte entstehen können. 

Wie kann man seine Bitcoin vor Insolvenzen von Börsen schützen? 

Der sicherste Schutz vor einer Insolvenz einer Krypto-Börse besteht darin, die Kontrolle über die eigenen Bitcoin nicht aus der Hand zu geben. Wer seine Kryptowährungen selbst verwahrt, bleibt Eigentümer und kann unabhängig von der finanziellen Lage einer Plattform darüber verfügen. Die gängigste Methode dafür ist die Nutzung einer sogenannten Non-Custodial Wallet. Dabei handelt es sich um eine digitale Geldbörse, bei der ausschließlich der Nutzer die Private Keys besitzt. Hardware-Wallets wie Ledger oder Trezor bieten dabei zusätzliche Sicherheit, da die Schlüssel offline gespeichert werden und so vor Hackerangriffen geschützt sind. 

Ein weiteres Schutzkonzept ist die Aufteilung der Bestände. Wer größere Beträge in Bitcoin hält, sollte diese auf verschiedene Verwahrungsmethoden oder Dienstleister verteilen, um das Risiko zu streuen. Selbst wenn ein Anbieter insolvent wird oder Opfer eines Angriffs wird, sind so nicht alle Bestände gleichzeitig gefährdet. 

Wer seine Bitcoin dennoch auf einer Börse lagern möchte – etwa, um flexibel handeln zu können –, sollte sorgfältig auf die Auswahl des Anbieters achten. Transparente Geschäftspraktiken, externe Prüfungen und eine klare Trennung von Kunden- und Unternehmensvermögen sind wichtige Kriterien. Eine zusätzliche Sicherheit bietet die Nutzung von Anbietern, die den neuen EU-Standards unterliegen. Durch die MiCA-Verordnung werden Börsen innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, Kundengelder getrennt zu verwahren und sich gegen Risiken abzusichern. Auch wenn keine Methode absoluten Schutz bietet, verbessert die Wahl eines regulierten Anbieters die Ausgangslage im Ernstfall deutlich. 

Diese Börsen verwahren Bitcoin zuverlässig 

Einige der größten und etabliertesten Krypto-Börsen, die in Deutschland tätig sind, setzen auf umfassende Schutzmechanismen und kooperieren mit regulierten Partnern, um die sichere Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen zu gewährleisten. Insbesondere Coinbase, Bitvavo und Kraken gelten hier als Vorreiter und bieten ihren Kunden Strukturen, die sowohl rechtlich als auch technisch höchsten Anforderungen entsprechen. 

Coinbase 

Coinbase war die erste internationale Krypto-Börse, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Lizenz für die Verwahrung von Kryptowerten in Deutschland erhalten hat. Diese Lizenz verpflichtet Coinbase, Kundengelder vollständig von eigenen Vermögenswerten zu trennen und eine lückenlose Dokumentation der Bestände sicherzustellen. Etwa 98 Prozent der Kundeneinlagen werden in sogenannten Cold Wallets aufbewahrt, die vom Internet getrennt sind und dadurch einen hohen Schutz vor Cyberangriffen bieten. Darüber hinaus unterliegt Coinbase regelmäßigen internen und externen Prüfungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Integrität der Verwahrung kontinuierlich zu überprüfen. 

Bitvavo powered by Hyphe 

Bitvavo, eine der größten Handelsplattformen aus den Niederlanden, hat ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um deutschen Kunden eine sichere und rechtskonforme Nutzung zu ermöglichen. In Deutschland tritt Bitvavo unter der Marke „Bitvavo powered by Hyphe“ auf. Dabei handelt es sich um eine Kooperation mit der Hyphe Markets GmbH, einem von der BaFin regulierten Finanzdienstleistungsinstitut. Die Verwahrung der Kryptowährungen selbst wird von Tangany übernommen, einem spezialisierten deutschen Verwahrer, der ebenfalls über eine Kryptoverwahrlizenz der BaFin verfügt. Bitvavo legt großen Wert auf zusätzliche Schutzmechanismen: Kundengelder sind vollständig segregiert und werden separat von den operativen Mitteln des Unternehmens gehalten. Zudem bietet Bitvavo eine Kontogarantie an, die einen zusätzlichen Schutz gegen unautorisierte Abhebungen und interne Risiken bietet. 

Kraken und DLT 

Kraken, eine der ältesten noch bestehenden Krypto-Börsen weltweit, geht in Deutschland ebenfalls einen regulierten Weg. Für seine Dienstleistungen in der Bundesrepublik arbeitet Kraken mit der DLT Finance Gruppe zusammen. Die DLT Finance ist über ihre Tochtergesellschaften DLT Securities GmbH und DLT Custody GmbH vollständig von der BaFin lizenziert. Dadurch ist gewährleistet, dass sowohl der Handel als auch die Verwahrung der Kryptowährungen unter deutscher Finanzaufsicht stehen. Kraken legt dabei großen Wert auf Sicherheit und Transparenz. Auch hier erfolgt eine strikte Trennung zwischen den Vermögenswerten der Kunden und denen des Unternehmens, und es kommen fortlaufend Audits und Sicherheitsprüfungen zum Einsatz, um den Schutz der Bestände jederzeit sicherzustellen. 

Insgesamt zeigt sich, dass es auf dem europäischen Markt möglich ist, Bitcoin und andere Kryptowährungen sicher zu verwahren, wenn Anbieter sich freiwillig hohen regulatorischen Standards unterwerfen oder direkt in Zusammenarbeit mit lizenzierten Partnern operieren. Für Nutzer bedeutet dies ein erhebliches Plus an Sicherheit: Sollte eine dieser Plattformen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind die Chancen deutlich höher, dass die Bitcoin-Bestände der Kunden rechtlich sauber getrennt bleiben und nicht in eine Insolvenzmasse fallen. Trotz dieser Fortschritte bleibt es dennoch ratsam, nur Beträge auf einer Handelsplattform zu verwahren, die tatsächlich für den kurzfristigen Handel benötigt werden, während größere Bestände weiterhin in Eigenverwahrung am sichersten aufgehoben sind. 

FAQ 

Sind meine Bitcoin auf einer Börse mein Eigentum? 

Nicht zwangsläufig. Wenn Sie Ihre Bitcoin auf einer Krypto-Börse verwahren, liegen diese in der Regel in einer sogenannten Custodial Wallet, die von der Börse kontrolliert wird. Das bedeutet: Die Börse besitzt die Private Keys und damit die tatsächliche Verfügungsmacht über Ihre Coins. Ob Sie rechtlich als Eigentümer gelten, hängt vom jeweiligen Vertragsverhältnis sowie vom geltenden Recht ab. In vielen Fällen haben Nutzer lediglich einen Herausgabeanspruch, aber kein direktes Eigentum an den spezifischen Bitcoin. 

Was unterscheidet eine Zahlungsunfähigkeit von einem Betrugsfall? 

Eine Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) liegt vor, wenn eine Börse ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann – etwa weil Vermögenswerte fehlen, blockiert sind oder Liquidität fehlt. Ein Betrugsfall dagegen setzt eine vorsätzliche Täuschung oder Veruntreuung voraus. Für Sie als Betroffene oder Betroffener ist dieser Unterschied wichtig: In einem Betrugsfall kommen neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Schritte in Betracht, und die rechtliche Aufarbeitung kann sich grundlegend von einer geordneten Insolvenz unterscheiden. 

Gibt es eine Einlagensicherung für Bitcoin auf Krypto-Börsen? 

Nein. Für Kryptowährungen wie Bitcoin besteht keine gesetzliche Einlagensicherung, wie Sie es beispielsweise von Bankeinlagen innerhalb der EU oder bei Sparkonten kennen. Verlieren Sie Ihre Coins durch eine Insolvenz, einen Hackerangriff oder andere Ereignisse, besteht in der Regel kein automatischer Schutz. Zwar bieten manche Börsen eigene Sicherungsmechanismen oder Versicherungen an, doch diese sind oft freiwillig, begrenzt oder intransparent. Für maximale Sicherheit empfiehlt es sich, Ihre Bitcoin in einer privaten Wallet zu verwahren. 

Haben Nutzer Vorrang im Insolvenzverfahren?

Das hängt vom jeweiligen Rechtsrahmen und den Nutzungsbedingungen der Börse ab. In bestimmten Fällen – etwa wenn Ihre Bitcoin treuhänderisch oder segregiert (also getrennt vom Firmenvermögen) aufbewahrt wurden – können Sie einen vorrangigen Herausgabeanspruch geltend machen. Ist dies nicht der Fall, fallen Ihre Ansprüche meist in die Insolvenzmasse und werden wie andere Forderungen behandelt. In solchen Fällen erhalten Sie – sofern überhaupt – nur einen anteiligen Betrag zurück, abhängig vom Ergebnis des Insolvenzverfahrens. 

Wo werden meine Bitcoin auf der Börse gespeichert? 

Krypto-Börsen speichern Kundengelder typischerweise in einer Kombination aus Hot Wallets (mit Internetzugang) und Cold Wallets (offline gesichert). Dabei werden die Bestände oft gepoolt, das heißt: Ihre Coins sind nicht individuell einer separaten Wallet zugeordnet, sondern werden zusammen mit anderen Nutzerbeständen verwahrt. Das macht es in einem Insolvenzfall schwieriger, den eigenen Anteil exakt nachzuweisen, insbesondere wenn keine eindeutige Trennung der Vermögenswerte erfolgt ist. 

Kann ich mein Geld oder meine Bitcoin zurückbekommen? 

Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Ihre Bitcoin getrennt vom Firmenvermögen verwahrt wurden oder die Börse über ausreichend Reserven verfügt, ist eine vollständige Rückzahlung theoretisch möglich. In der Praxis jedoch sind in vielen Insolvenzverfahren nicht genügend Mittel vorhanden, um alle Forderungen zu bedienen. Die Rückzahlung erfolgt häufig anteilig – und oft erst nach einem langen, komplexen Verfahren. Zudem müssen Sie Ihre Ansprüche formell anmelden und entsprechende Nachweise erbringen. 

Welche Unterlagen sollte ich sichern, um meine Forderungen zu belegen? 

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf, insbesondere die Kontoauszüge und Screenshots Ihres Börsenkontos, Einzahlungs- und Transaktionsnachweise (z. B. Blockchain-Transaktionen), Bestätigungs-E-Mails der Börse, Vertrags- oder Nutzungsbedingungen zum Zeitpunkt der Einzahlung. Diese Unterlagen sind entscheidend, wenn Sie Ihre Ansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden müssen. Je besser Sie Ihre Forderungen dokumentieren können, desto höher ist die Chance auf eine (teilweise) Rückzahlung.

Welche Rolle spielen Börsenaufsichten oder Finanzbehörden? 

Die Rolle von Aufsichtsbehörden wie der BaFin (in Deutschland) oder der SEC (in den USA) hängt vom Sitz und der Regulierung der jeweiligen Börse ab. In vielen Fällen operieren Krypto-Börsen jedoch außerhalb klassischer Finanzaufsicht, was Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall einer Insolvenz erheblich einschränken kann. Gibt es eine zuständige Behörde, kann diese zumindest für Transparenz, Verbraucherinformation oder Ermittlungen sorgen – direkten Anspruch auf Entschädigung gewähren die Behörden jedoch in der Regel nicht.