Hacker steht vor Weltkarte im Hintergrund

Gimcoinese, GimCN und Gimcc-One, so läuft der Scam ab und so weit lässt sich das Geld verfolgen

  • Beitrags-Kategorie:Anlagebetrug
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Die BaFin warnt seit August 2025 öffentlich vor gimcoinese.com, gimcoinese.vip und der App GimCN. Dahinter steckt ein Netzwerk, das deutschsprachige Anleger über WhatsApp-Gruppen einsammelt, mit erfundenen Identitäten arbeitet und Einzahlungen in Stablecoins verlangt. Ich zeige Ihnen aus forensischer Sicht, wie Gimcoinese technisch und psychologisch aufgebaut ist, welche Straftatbestände greifen, wie weit die Spur des Geldes reicht und warum die Nachfolge-App Gimcc-One dasselbe Muster fortsetzt.

Am 18. August 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Verbrauchermitteilung zu unerlaubten Geschäften. Betroffen sind die Websites gimcoinese.com und gimcoinese.vip sowie die App GimCN, dazu die angeblich US-amerikanische Venus Investment Alliance Inc. mit der Website venus.org. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten beide Firmen gemeinsam Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Keines der beiden Unternehmen steht unter Aufsicht der BaFin. Die als Initiatoren auftretenden Personen Anna Schulz, Prof. Michael Schmidt und Philipp Hopf sind nach Angaben der Behörde Fake-Identitäten. Angesprochen werden Anleger über WhatsApp-Gruppen und private Chats, in denen Kaufempfehlungen für Aktien und Token verteilt werden. Die Aufsicht rät ausdrücklich dazu, solche Empfehlungen unabhängig zu prüfen, besonders dann, wenn mit KI-gestützten Handelssystemen und außergewöhnlich hohen Renditen geworben wird.

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Was hinter Gimcoinese steckt

Wer nach dem Anbieter recherchiert, landet schnell auf einem ganzen Kranz von Websites, die sich gegenseitig bestätigen. Als Betreiberin firmiert dort eine Golden Intelligent Coin Trading Center Inc, auf Deutsch Goldenes Intelligentes Münzhandelszentrum, angeblich gegründet 2018, angeblich mit über zehn Millionen Nutzern in mehr als 100 Ländern und einer Büroadresse in Denver. Beworben wird ein Produkt namens KI-Handelsroboter 6.0, das laut diesen Seiten gemeinsam mit der Venus Investment Alliance entwickelt worden sein soll. Im Juli 2025 erschien zusätzlich eine Pressemitteilung über einen kommerziellen Presseverteiler, die einen Marken-Relaunch und die globale Expansion feiert und als Kontaktadresse eine Mailadresse der Domain gimcoinese.com nennt.

Forensisch ist das ein klassisches Reputationsgerüst. Presseverteiler und selbst gebaute Wiki- und Bewertungsseiten erzeugen Suchtreffer, die auf den ersten Blick nach unabhängiger Bestätigung aussehen, tatsächlich aber vom Anbieterumfeld selbst stammen. Nachprüfbar ist keine dieser Angaben. Ein Eintrag in den Registern der BaFin, der österreichischen FMA oder der US-Börsenaufsicht SEC ist nach den Recherchen mehrerer auf Anlagebetrug spezialisierter Kanzleien nicht vorhanden.

Besonders auffällig ist der dritte von der BaFin genannte Name. Philipp Hopf liegt sehr nah an dem Namen eines bekannten deutschen Finanz-YouTubers, dessen Identität seit Jahren für Fake-Chatgruppen missbraucht wird. Verbraucherschutzportale haben dokumentiert, wie hunderte gefälschte Profile unter seinem Namen auf Facebook auftauchten. Die Angebote stammen nicht von der echten Person. Der geliehene Name senkt lediglich die Skepsis der Zielgruppe.

So läuft die Masche ab

Der Einstieg erfolgt fast immer über Social-Media-Werbung oder eine unerwartete Einladung in eine WhatsApp-Gruppe. Dort moderieren angebliche Analysten und Assistentinnen, flankiert von Teilnehmern, die begeistert Gewinne melden. Ein Teil dieser Teilnehmer gehört zur Täterseite. Erst wenn die Gruppendynamik sitzt, kommt die Aufforderung, sich auf der Plattform zu registrieren oder die App zu installieren.

Die erste Einzahlung ist klein, in vielen Fällen liegt sie im Bereich von einigen hundert Euro. Im Konto erscheinen sofort Gewinne, oft im zweistelligen Prozentbereich. Diese Zahlen sind reine Anzeige, hinter ihnen liegt kein Handel. Wer in dieser Phase eine kleine Auszahlung verlangt, bekommt sie in manchen Setups sogar. Das ist die teuerste Auszahlung der Welt, denn sie beseitigt den letzten Zweifel und öffnet den Weg zu deutlich höheren Beträgen.

Danach kippt das System. Auszahlungswünsche werden mit Verifizierungsgebühren, Steuervorauszahlungen, Provisionen oder angeblich blockierten Positionen beantwortet. Konten werden eingefroren, Nutzer mit angeblichen Gerichtsverfahren oder Kontolöschungen unter Druck gesetzt. Kanzleien berichten aus Mandatsfällen von fiktiven Token in den Depots, etwa einem OAVT Coin, und von Bürgschaften angeblicher Mentoren, die zu höheren Einzahlungen verleiten sollen. Am Ende steht häufig ein stark gehebeltes Geschäft, in dem das Guthaben in Sekunden verschwindet.

Zwei technische Details sind für die Beweisführung wichtig. Erstens laufen Einzahlungen meist in Stablecoins wie USDT oder USDC und nicht per klassischer Überweisung. Zweitens ist die App in der Regel nicht in Google Play oder im App Store verfügbar, sondern nur über einen anonymen Link. Beides verschiebt das Geschehen bewusst aus dem regulierten Raum heraus. Dazu kommt die Datenseite. Ausweiskopien, Adressdaten und Selfie-Verifikationen wandern in Strukturen, die diese Unterlagen für weitere Konten und Wallets weiterverwenden können.

Die strafrechtliche Seite

Rechtlich sind bei diesem Muster mehrere Ebenen betroffen. Im Kern steht der Betrug nach § 263 StGB, weil über die Verwendung des Geldes und über fiktive Kontostände getäuscht wird. Handeln die Beteiligten gewerbsmäßig und als Bande, greift der Qualifikationstatbestand mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Je nach Ausgestaltung des Angebots kommt Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB in Betracht. Wer gefälschte Behördenschreiben oder manipulierte Nachweise einsetzt, erfüllt zusätzlich die Tatbestände der Urkundenfälschung oder der Fälschung beweiserheblicher Daten.

Parallel dazu läuft die aufsichtsrechtliche Ebene. Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis sind nach § 54 KWG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Für Kryptowerte gilt seit der Umsetzung der MiCAR in Deutschland das Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Dessen § 46 stellt das Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung ebenfalls unter Strafe, mit einem Rahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das ist praktisch relevant, weil damit ein weiterer Anknüpfungspunkt für Ermittlungen existiert, selbst wenn der Betrugsnachweis im Einzelfall schwierig ist.

Nicht zu unterschätzen ist die dritte Gruppe von Beschuldigten. Solche Netzwerke brauchen Konten in Europa und rekrutieren dafür sogenannte Finanzagenten über gefälschte Homeoffice-Jobangebote. Wer sein Konto oder seine Wallet zur Verfügung stellt, steht selbst schnell wegen Geldwäsche nach § 261 StGB im Verfahren, auch ohne die Hintermänner zu kennen.

Wie weit die Spur des Geldes reicht

Blockchain-Forensik beginnt dort, wo das Geld die Kontrolle des Geschädigten verlässt. Kryptowährungen sind nicht anonym, sondern pseudonym. Jede Transaktion ist dauerhaft sichtbar, und genau das ist der Ansatzpunkt. Wir verfolgen die Einzahlungsadresse über Zwischenwallets, Chain-Hopping zwischen verschiedenen Netzwerken und gegebenenfalls Mixer hinweg bis zu dem Punkt, an dem die Werte auf eine zentralisierte Börse fließen und dort in Fiatgeld getauscht werden. Dieser Cash-out-Punkt ist der Hebel, denn dort greifen Identifizierungspflichten, dort existieren Kundendaten, und dort können Behörden ansetzen.

Ergebnis einer solchen Analyse ist ein Geldflussdiagramm plus Gutachten, das Adressen, Beträge, Zeitstempel und Auszahlungsstellen nachvollziehbar dokumentiert. Dieses Material ist für eine Strafanzeige deutlich belastbarer als eine Schilderung des Chatverlaufs, weil es die Zuständigkeit klärt und Rechtshilfeersuchen an ausländische Börsen überhaupt erst begründbar macht.

Dass das funktionieren kann, zeigt der größte bislang dokumentierte Fall. Im Oktober 2025 reichte das US-Justizministerium eine Einziehungsklage über rund 127.271 Bitcoin ein, damals etwa 15 Milliarden US-Dollar, die dem Umfeld der kambodschanischen Prince Group und ihrem Vorsitzenden Chen Zhi zugerechnet werden. Vorgeworfen wird der Betrieb von Scam-Compounds mit Zwangsarbeit, aus denen heraus international Anleger geschädigt wurden. Chen Zhi wurde am 6. Januar 2026 in Kambodscha festgenommen und nach China ausgeliefert. Gleichzeitig zeigt derselbe Fall die Grenzen. Seine Anwälte haben im März 2026 beantragt, die Einziehung abzuweisen, und die Verfahren laufen weiter. Eine Verbindung zwischen Gimcoinese und diesem Netzwerk ist nicht belegt. Der Fall illustriert aber, dass hinter derartigen Plattformen industrielle Strukturen mit arbeitsteiliger Organisation stehen und nicht ein einzelner Trickbetrüger.

Was Rückholung realistisch bedeutet

Hier muss ich deutlich werden, weil in diesem Markt viel Unsinn versprochen wird. Eine Transaktion auf der Blockchain lässt sich nicht stornieren. Es gibt keine zentrale Stelle, die auf Knopfdruck zurückbucht, und keine Erfolgsgarantie. Was es gibt, sind Ansatzpunkte, und deren Wert hängt vor allem an der Geschwindigkeit.

Liegen zwischen Zahlung und Reaktion nur Stunden oder Tage, ist die Chance am größten, dass Guthaben auf einer Börse noch vorhanden ist und über eine Strafanzeige, einen Vermögensarrest nach § 111e StPO und die Zusammenarbeit mit dem Compliance-Team der Börse gesichert werden kann. Bei einigen Stablecoins kann zusätzlich der Emittent Adressen sperren. Werden Vermögenswerte im Verfahren eingezogen, ermöglicht die Strafprozessordnung eine Entschädigung der Verletzten aus dem Verwertungserlös. Praktisch gilt dabei ein Windhundprinzip, weil sichergestellte Beträge selten für alle Geschädigten reichen. Bei klassischen Überweisungen und Kartenzahlungen kommen daneben Rückrufverfahren und mögliche Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister in Betracht, das ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Und noch ein Punkt, der viele ein zweites Mal trifft. Wer bereits geschädigt ist, wird häufig erneut kontaktiert, von angeblichen Anwälten, Ermittlern oder Recovery-Firmen, die gegen Vorkasse eine Rückholung versprechen. Die BaFin hat genau diese zweite Welle in ihren Warnungen mehrfach beschrieben, inklusive Fällen, in denen nach Zahlung einer Provision nichts passiert. Seriöse Arbeit beginnt mit einer Prüfung der Faktenlage und nicht mit einem Erfolgsversprechen.

Gimcc-One und die nächste Generation derselben Masche

Nach der BaFin-Warnung ist das System nicht verschwunden, es wurde umbenannt. Seit Herbst 2025 melden Kanzleien vermehrt Fälle zur Gimcc-One App, die zusammen mit der Domain gimcoinese.vip auftritt. Das Muster ist deckungsgleich. Ansprache über soziale Netzwerke durch angebliche Trader und Coaches, Einstieg mit kleinen Beträgen in Kryptowährung, fiktive Gewinne und neu generierte Token im Depot, blockierte Auszahlungen und Druck durch angedrohte rechtliche Schritte. Parallel kursieren Varianten wie Gimcoinese Pro und GimCN Elite, dazu Apps mit völlig anderen Namen, die dieselbe Baukastenlogik nutzen.

Genau darin liegt der Kern des Problems. Domains, App-Namen und Firmenmäntel sind austauschbar und kosten fast nichts. Das Skript, die Chatvorlagen, die Zahlungsinfrastruktur und die Wallet-Cluster bleiben oft dieselben. Für Anleger heißt das, dass eine fehlende Warnung zu einem konkreten Namen keine Entlastung ist. Für die Forensik heißt es umgekehrt, dass sich Nachfolgeprojekte über gemeinsame Adresscluster häufig demselben Netzwerk zuordnen lassen.

Woran man solche Plattformen erkennt, lässt sich auf wenige harte Kriterien reduzieren:

  • Keine Zulassung in der BaFin-Datenbank oder im Register einer anderen europäischen Aufsicht.
  • Eine App, die nur über einen Link außerhalb der offiziellen Stores installierbar ist.
  • Einzahlungen ausschließlich in Kryptowährung oder auf Konten von Privatpersonen.
  • Erträge, die konstant und ohne Rücksetzer wachsen. Und jede Form von Gebühr, die vor einer Auszahlung fällig wird.

Was jetzt als Nächstes folgen wird

Der aufsichtsrechtliche Druck in der EU steigt, weil unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen mit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz erstmals klar strafbewehrt sind und die BaFin bei Verdacht auf unerlaubte Geschäfte öffentlich warnen und Maßnahmen anordnen kann. Gleichzeitig verlagert sich die Akquise stärker auf KI-generierte Inhalte, Deepfake-Videos bekannter Finanzgesichter und automatisiert erzeugte Fake-Profile. Wer wissen will, welche Namen aktuell im Umlauf sind, sollte die Warnmeldungen der BaFin regelmäßig lesen, denn dort tauchen neue Domains derselben Werkstatt oft im Wochenrhythmus auf. Sollten Sie selbst betroffen sein, gilt vor allem eines. Dokumentieren Sie alles, zahle nichts nach, und lassen Sie die Transaktionen analysieren, bevor die Spur kalt wird.

Timo Züfle

Timo Züfle ist Blockchain-Forensiker und zertifizierter Cryptocurrency Tracing Certified Examiner (CTCE), der als Senior IT Consultant auf die forensische Nachverfolgung gestohlener Kryptowährungen und die Aufklärung von Anlage-, Broker- und Kryptobetrug spezialisiert ist.