Screenshot von Maxfuledge.com
Screenshot von Maxfuledge.com

MaxFuledge ist Betrug: Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Beitrags-Kategorie:Anlagebetrug
  • Lesedauer:7 Min. Lesedauer

Ich sehe Plattformen wie MaxFuledge in meiner täglichen Arbeit leider immer wieder – und fast immer nach dem gleichen Muster. Am 18. Dezember 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offiziell vor der Handelsplattform MaxFuledge gewarnt. Bemerkenswert daran ist nicht nur die Warnung selbst, sondern dass die Seite Monate später immer noch online ist und weiterhin neue Opfer anzieht.

In diesem Beitrag fasse ich zusammen, was wir bei der Analyse dieses Falls gesehen haben und was Betroffene tun können, wenn Sie bereits Geld überwiesen haben.

Kurz vorweg: Wenn Sie an MaxFuledge Kryptowährungen oder Geld gesendet haben, sichern Sie jetzt alle Belege (Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Chatverläufe, Namen der „Berater“). Je früher wir den Geldfluss auf der Blockchain nachverfolgen, desto größer sind die Chancen, ihn an einem regulierten Kontaktpunkt zu stoppen. → Fall kostenlos prüfen lassen

Der Fall MaxFuledge im Überblick

MaxFuledge tritt als vermeintlich internationale Trading- und Krypto-Plattform auf. Nach den Erkenntnissen der BaFin gibt sich das Angebot mal als in London, mal als in Singapur ansässig aus – ein typisches Signal, wenn kein realer, greifbarer Firmensitz existiert. Beworben wird das Ganze über angebliche persönliche „Kundenbetreuerinnen“, deren tatsächliche Existenz die BaFin ausdrücklich in Frage stellt.

Die entscheidenden Fakten aus der amtlichen Warnung:

  • Warnende Behörde: BaFin (Finanzaufsicht)
  • Datum der Warnung: 18.12.2025
  • Betroffene Webseiten: maxfuledge.com sowie eine zweite Registrierungs-Domain (trading-area.maxfuledge-v2.com)
  • Angeblicher Sitz: London bzw. Singapur
  • Vorwurf: Angebot von Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis
  • Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. MaxFuledge hat diese nicht. Ob ein Anbieter zugelassen ist, kann jeder in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der BaFin selbst prüfen – ein Schritt, der viele Verluste verhindern würde.

Sind Sie von Maxfuledge betrogen worden? Je schneller Sie reagieren, desto besser lässt sich der Weg Ihrer Coins rekonstruieren, bevor sich die Spur verliert. Wir verfolgen auffällige Transaktionen auf der Blockchain und ziehen bei Bedarf unseren Partneranwalt Dr. Maisch hinzu. Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ihn.

Das gefälschte Zertifikat: „Crypto Regulation Authority“

Besonders aufschlussreich ist, wie MaxFuledge Seriosität vortäuscht. Auf einer Seite namens Crypto Regulation Authority wird MaxFuledge als geprüftes, zertifiziertes Mitglied geführt – inklusive Siegel, Zertifikatsnummer und einem angeblichen „Entschädigungsfonds“.

Diese Vorgehensweise kenne ich aus etlichen anderen Fällen. Es handelt sich um einen Fake-Regulator: eine Webseite, die aussieht wie eine Aufsichtsbehörde, aber keinerlei staatliche Befugnis, Zulassung oder Rechtsgrundlage hat. Im Wesentlichen ist diese fingierte Zertifizierung ein Upgrade der aktuell laufenden Betrugsmaschen, denn die Täter haben gelernt, ihre Opfer mit allen Mitteln in Sicherheit zu wiegen.

Bei der konkreten MaxFuledge-Eintragung sind mir folgende Punkte aufgefallen:

  • Registrierungsdatum: 28.02.2025
  • Zertifikatscode: CRA-3RG-9482
  • Mitgliedschaftsstufe: „Active“
  • „Entschädigungsfonds“: angeblich 100.000 € pro Beschwerde

Warum dieses „Zertifikat“ wertlos ist – die Red Flags

Aus forensischer Sicht zerfällt die Fassade bei näherem Hinsehen:

  1. Selbst ernannte Behörde ohne Mandat. Die Seite behauptet, „globale Sicherheitsstandards“ für den Kryptomarkt zu setzen. Eine reale Aufsicht wird per Gesetz eingerichtet (bei uns die BaFin), nicht per Marketingtext auf der eigenen Homepage.
  2. noindex, nofollow. Die Mitgliederseite ist technisch so eingestellt, dass Suchmaschinen sie nicht indexieren sollen. Eine echte Behörde will gefunden werden – ein Fake-Regulator will nur den Opfern gezeigt werden, die der „Berater“ gezielt auf den Link schickt.
  3. Inkonsistente Schreibweise. Auf dem Zertifikat steht „MaxfulEdge“, die Domain und die BaFin sprechen von „MaxFuledge“. Solche Detailfehler entstehen, wenn Marke und Siegel in getrennten Werkstätten der gleichen Betrugsinfrastruktur zusammengeschustert werden.
  4. Der „Entschädigungsfonds“. 100.000 € pro Beschwerde klingt beruhigend, ist aber genau der psychologische Hebel, der Opfer davon abhält, rechtzeitig Anzeige zu erstatten – man wiegt sich in falscher Sicherheit.

Ich sage es deutlich: Ein Siegel auf einer Website ist kein Beweis für irgendetwas. Diese Fake-Regulatoren tauchen unter wechselnden Namen immer wieder auf – die Struktur ist branchenweit dokumentiert und bei jedem seriösen Analysten bekannt. Der einzige verlässliche Nachweis ist der Eintrag im offiziellen Register der zuständigen Aufsichtsbehörde.

So läuft die Masche typischerweise ab

Auf Basis der Fälle, die bei uns landen, folgt diese Art von Broker- und Investmentbetrug fast immer demselben Drehbuch. Die folgenden Schritte beschreiben das typische Muster solcher Plattformen – nicht jeder Punkt lässt sich für jeden Einzelfall unabhängig belegen, das Grundmuster ist jedoch sehr stabil:

  1. Erstkontakt. Über Werbung, Social Media, Messenger-Gruppen oder eine „zufällige“ Nachricht wird Kontakt aufgebaut. Häufig übernimmt eine freundliche „Beraterin“ die Betreuung.
  2. Vertrauensaufbau. Kleine erste Einzahlungen zeigen im Dashboard scheinbar hohe Gewinne. Das Dashboard ist reine Anzeige – dahinter liegt kein echter Handel.
  3. Legitimations-Fassade. Genau hier kommen Elemente wie das Fake-Zertifikat, angebliche Lizenzen und ein „Firmensitz in London“ ins Spiel.
  4. Nachschuss-Spirale. Sobald das Opfer „Gewinne“ auszahlen will, folgen angebliche Steuern, Gebühren oder „Freischaltbeträge“ – jede Zahlung soll die nächste rechtfertigen.
  5. Abbruch. Am Ende reißt der Kontakt ab, die Auszahlung erfolgt nie.

Die eingezahlten Kryptowährungen verschwinden dabei nicht „ins Nichts“. Sie hinterlassen auf der Blockchain eine dauerhafte, öffentlich einsehbare Spur – und genau das ist unser Ansatzpunkt.

Was unsere Blockchain-Forensik in solchen Fällen leistet

Die verbreitete Annahme, Bitcoin und Ethereum seien anonym, ist ein Missverständnis. Jede Transaktion ist auf der Blockchain nachvollziehbar. In Fällen wie MaxFuledge verfolgen wir den Geldfluss von der Opfer-Wallet über die zwischengeschalteten Adressen bis zu dem Punkt, an dem die Coins auf regulierten, zentralen Handelsplätzen (etwa größeren Börsen) eingezahlt werden.

Dieser Punkt ist entscheidend: Zentrale Börsen müssen ihre Nutzer identifizieren (KYC). Genau dort lässt sich – in Zusammenarbeit mit unserem kooperierenden Rechtsanwalt und über die richtigen rechtlichen Schritte – ansetzen, um Vermögenswerte einfrieren und Informationen sichern zu lassen.

Konkret unterstützen wir bei MaxFuledge-Fällen mit:

  • Kostenloser Erstberatung und einem ersten Check-up Ihrer Transaktionen
  • Blockchain-Forensik: Nachverfolgung Ihrer Coins bis zum Cash-out-Punkt
  • Beweissicherung & Dokumentation in verwertbarer Form
  • Erstellung der Strafanzeige und Vertretung durch unseren Partneranwalt Herrn Dr. Maisch
  • Sachstandsanfragen und Mittelherkunftsnachweis, wo erforderlich

Wichtiger Hinweis: Solche Fälle sind komplex und langwierig. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, und jeder Fall ist individuell. Was ich aber aus Erfahrung sagen kann: Die Chancen stehen deutlich besser, wenn die Analyse früh beginnt – bevor die Coins mehrfach weitergeschoben und über Mixer oder unregulierte Dienste verschleiert wurden.

Sind Sie von MaxFuledge betroffen? Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie an MaxFuledge gezahlt haben, empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Keine weiteren Zahlungen. Kein „Freischaltbetrag“, keine „Steuer“, nichts. Jede weitere Zahlung ist verlorenes Geld.
  2. Beweise sichern. Screenshots des Dashboards, alle Chatverläufe, E-Mail-Adressen der „Berater“, überwiesene Beträge, und – am wichtigsten – die Empfänger-Wallet-Adressen und Transaktions-IDs (TXIDs).
  3. Nichts löschen. Auch wenn es schwerfällt: Sperren Sie den Kontakt nicht, bevor alles gesichert ist.
  4. Fall prüfen lassen. Schicken Sie uns die Wallet-Adresse, an die Sie Ihre Coins gesendet haben, sowie die Transaktions-IDs. Wir führen einen ersten Check-up durch.

Bitte beachten Sie: Wir nehmen keine Dateianhänge entgegen. Senden Sie Wallet-Adressen und TXIDs bitte als Text.

Häufige Fragen zu MaxFuledge (FAQ)

Ist MaxFuledge seriös?

Nein. Die BaFin warnt seit dem 18.12.2025 ausdrücklich vor der Plattform, weil sie ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet.

Aber MaxFuledge hat doch ein Zertifikat?

Das „Zertifikat“ der Crypto Regulation Authority ist wertlos. Dabei handelt es sich um einen selbst ernannten Fake-Regulator ohne staatliche Befugnis. Solche Siegel dienen ausschließlich dazu, Betrugsplattformen einen seriösen Anstrich zu geben.

Woran erkenne ich, ob ein Anbieter echt reguliert ist?

Prüfen Sie den Anbieter in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin oder der ESMA. Verlassen Sie sich niemals auf ein Siegel oder eine Lizenznummer, die nur auf der Website des Anbieters oder eines unbekannten „Regulators“ steht.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Eine Garantie gibt es nicht. In vielen Fällen lässt sich der Geldfluss auf der Blockchain aber bis zu einem regulierten Kontaktpunkt verfolgen, an dem rechtliche Schritte ansetzen können. Entscheidend ist schnelles Handeln.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung und ein erster Check-up Ihrer Transaktionen sind kostenlos.

Timo Züfle

Timo Züfle ist Blockchain-Forensiker und zertifizierter Cryptocurrency Tracing Certified Examiner (CTCE), der als Senior IT Consultant auf die forensische Nachverfolgung gestohlener Kryptowährungen und die Aufklärung von Anlage-, Broker- und Kryptobetrug spezialisiert ist.